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Hauptberuflich selbständig und sozialversicherungspflichtige beschäftigung
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Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, können sich aber gesetzlich freiwillig krankenversichern.
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Ob jemand als abhängig beschäftigt oder als selbstständig gilt, hängt vor allem davon ab, inwiefern die Person in den Betrieb des Auftrag- oder Arbeitgebers integriert ist und wie weisungsgebunden sie arbeitet.
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Als hauptberuflich Selbstständige gelten Personen, deren selbstständige Tätigkeit den Mittelpunkt ihres Erwerbslebens darstellt. Wird neben einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine Beschäftigung ausgeübt, ist diese kranken- und pflegeversicherungsfrei.
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