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Kündigung bei krankheit lohnfortzahlung
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Entgeltfortzahlung bei Kündigung: Grundsätzlich gilt nämlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 8 EFZG), dass der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, wenn die Krankheit ursächlich für die Kündigung ist.
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Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht während der gesamten Kündigungsfrist, nach Ende der Beschäftigung zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Eine Erkrankung nach Erhalt der Kündigung hat keinen Einfluss auf die Fristen für eine Kündigungsschutzklage.
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Kündigung durch den Arbeitnehmer während Krankheit Kündigt der Arbeitnehmer selbst während einer Krankschreibung, besteht nach § 8 EntgFG grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung – unabhängig davon, ob es sich um eine fristgemäße oder fristlose Kündigung handelt.
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