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Hauptmietvertrag gekündigt untermieter zieht nicht aus
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Zieht der Untermieter nicht aus, sollten Mieter und Vermieter ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Rechtslage und erfahren, welche Aussichten Sie als Mieter und Vermieter haben.
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Kündigt der Eigentümer / Vermieter den Mietvertrag des Hauptmieters, und der Hauptmieter wehrt sich dagegen nicht, dann endet der Hauptmietvertrag mit dem Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, oder - bei einer fristlosen Kündigung - sofort.
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Das LG Dortmund stellt in seiner Entscheidung klar, dass die in § Abs. 2 BGB normierte Rückgabeverpflichtung des Untermieters im Fall der Beendigung des Hauptmietvertrags auch nicht durch abweichende Vereinbarungen zwischen Haupt- und Untermieter umgangen oder verändert werden kann.
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Wie handelt ein Vermieter aber korrekt, wenn eine gerechtfertigte fristlose Kündigung einer Wohnung erfolgte, der Mieter zieht aber einfach nicht auszieht? Welche Möglichkeiten der Vermieter in solch einer Situation hat, wird Ihnen im nachfolgenden Ratgeber erläutert.
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